Die aktuell praktizierte betäubungslose Kastration von Eberferkel wird laut Tierschutzgesetz ab 2021 nicht mehr erlaubt sein. Folgende Alternativen stehen der Branche aktuell zur Verfügung:
- Jungebermast
- chirurgische Kastration unter Injektions- bzw. Inhalationsnarkose
- Immunokastration.
Jede dieser Methoden hat Vor- und Nachteile, die Immunokastration scheint jedoch aus Sicht des Tier- und des Verbraucherschutzes eine vernünftige Alternative zu sein. Die Jungeber müssen lediglich geimpft werden, auf den chirurgischen Eingriff kann verzichtet werden. Die Impfung führt dazu, dass die Bildung von Geschlechtshormonen und Ebergeruch durch körpereigene Antikörper unterdrückt wird. Hierdurch werden auch ebertypischen Verhaltensweisen (Aufreiten, Kämpfen, Penisbeissen) im Vergleich zur Jungebermast deutlich reduziert. Zudem ist die Verarbeitungsqualität des Fleisches im Vergleich zu Jungebern besser und ähnlich der heutigen Standardqualität.
Die Immunkastration verhindert also, dass
- vermehrt geruchsbelastetes Schweinefleisch auf den Markt kommt,
- Eber sich im Stall gegenseitigen verletzen und
- die Verarbeitungseigenschaften von Schweinefleisch negativ verändern.
Aktuell stehen der Immunokastration entgegen, dass die Impfung für Mäster mit einem Mehraufwand verbunden ist und seitens der Landwirtschaft und des Handels die Sorge im Vordergrund steht, dass die Verbraucher aufgrund unberechtigter Ängste vor Rückständen und Nebenwirkungen, das Fleisch von Immunokastraten nicht akzeptiert wird und es dadurch zu einem Einbruch im Absatz von Schweinefleisch und zu sinkenden Preisen kommen könnte.